Fachpraktische Ausbildung

Kontakt

Bei allgemeinen Fragen zur fachpraktischen Ausbildung können Sie sich gerne über das Kontaktformular an StDin Gerlinde Schneyer wenden.

Überblick

Die fachpraktische Ausbildung gliedert sich in die Bereiche

  1. fachpraktische Anleitung an der Schule, Dokumentation und Reflexion,
  2. fachpraktische Vertiefung an der Schule und
  3. fachpraktische Tätigkeiten in einer außerschulischen Einrichtung oder Schulwerkstätte.

Das Praktikum in einer außerschulischen Einrichtung findet in zwei verschiedenen Betrieben statt. Die zehn Praktikumsphasen (á 2 Wochen) wechseln sich mit Unterrichtsphasen ab.
Falls ein Bereich mit 0 Punkten bewertet wird, ist die fachpraktische Ausbildung nicht bestanden und wird insgesamt mit 0 Punkten bewertet. Die Halbjahresergebnisse der fachpraktischen Ausbildung werden sowohl im Zeugnis der 11. als auch im Abschlusszeugnis der 12. Klasse ausgewiesen.

Alle weiteren rechtlichen Regelungen zur fachpraktischen Ausbildung finden Sie hier.

In welchen Bereichen kann das Praktikum absolviert werden?

Je nach Ausbildungsrichtungen sollen die Schülerinnen und Schüler ihre fachpraktische Ausbildung jeweils in folgenden Bereichen absolvieren:

Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung
  • Wirtschafts- und Verwaltungsbereich in Unternehmen aller Branchen,
  • Behörden, öffentliche Verwaltung, Rechtspflege,
  • Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Banken.
  • Verwaltungsbereich von Schulen, Krankenhäusern, Krankenkassen etc.,

Zum Halbjahr muss ein Branchenwechsel erfolgen.

Ausbildungsrichtung Sozialwesen
  • Soziale Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
  • im erzieherischen Bereich (z.B. im Hort; Kindergarten),
  • soziale Arbeit in der Altenbetreuung,
  • erzieherische Arbeit in Schulen,
  • soziale Arbeit in Behinderteneinrichtungen oder im heilpädagogischen Bereich,
  • soziale Arbeit in weiteren sozialpädagogischen Arbeitsfeldern.
Ausbildungsrichtung Gesundheit
  • Pflege in Kliniken oder Altenheimen, Rehabilitationseinrichtungen,Beratungsstellen, Krankenkassen, Labore, Einrichtungen der Funktionsdiagnostik, im heilpädagogi- schen Bereich, Apotheken, Tierkliniken, Behinderteneinrichtungen, Arztpraxen, Phy- siotherapiepraxen, Gesundheitszentren Ein Praktikum im Pflegebereich ist verpflichtend, es kann im ersten oder im zweiten Schulhalbjahr stattfinden.
  • Im laufenden Schuljahr hat sich gezeigt, dass es für unsere Schüler*innen schwerer war, eine geeignete Stelle im nicht-pflegerischen Bereich als eine Stelle im Pflegebe- reich zu finden. Deshalb ist es sinnvoll, sich bereits im ersten Schulhalbjahr eher um eine Stelle im nicht-pflegerischen Bereich zu bemühen, damit nicht alle Schüler*innen gleichzeitig im zweiten Halbjahr bei der Bewerbung auf wenige Plätze stoßen. Sollte es schwierig werden, ist es auch möglich, beide Praktikumsstellen im Bereich der Pflege zu absolvieren.
  • Praktikumsplätze für ein Pflegepraktikum an der Asklepios Klinik Bad Tölz und im Kreiskrankenhaus Wolfratshausen werden auf Wunsch dieser Kliniken von der Schule vergeben. Eine schriftliche Bewerbung per Email richten Sie bitte über das Kontaktformular an StDin Gerlinde Schneyer.
Ausbildungsrichtung Technik

Wichtige Dokumente

Dokumente zur Meldung einer Praktikumsvereinbarung, Einschätzungsbögen und eine Bestätigung für nachgeholte Fehltage, die aktuellen Kalender sowie eine Liste ehemaliger Praktikumsbetriebe (Wirtschaft & Verwaltung) können hier heruntergeladen werden:

Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule