Auswirkungen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für die Aufnahme an Fachoberschulen zum Schuljahr 2022/2023

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe zukünftige Schülerinnen und Schüler,

nachfolgende wichtige Informationen zur Neuaufnahme für das Schuljahr 2022/2023 in die Fachoberschule haben wir vom Kultusministerium erhalten:

Im Zusammenhang mit der nunmehr vom Bundesgesetzgeber verabschiedeten einrichtungsbezogenen Impfpflicht gegen COVID-19 möchten wir Sie über die Auswirkungen informieren, die diese Entscheidung auf die in der 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule abzuleistende fachpraktische Ausbildung hat. Nach § 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 FOBOSO ist die fachpraktische Ausbildung in einer außerschulischen Einrichtung oder Schulwerkstätte abzuleisten. In außerschulischen Einrichtungen kann ggf. eine solche einrichtungsbezogene Impfpflicht greifen. Dies gilt insbesondere für die Einrichtungen im gesundheitlichen Bereich. Bitte beachten Sie im Einzelnen die Auflistung der von der Impfpflicht erfassten Einrichtungen in § 20a Abs. 1 S. 1 IfSG. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit auch Praktikantinnen und Praktikanten, die in Einrichtungen gemäß § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 IfSG tätig sind, haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens bis zum Ablauf des 15. März 2022 entweder einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder aber ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können, vorzulegen. Der Geimpften- oder Genesenenstatus bemisst sich nach § 2 der Covid-19- Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung.

Daraus ergeben sich für das Schuljahr 2022/2023 folgende Regelungen


a) Anmeldung für die Ausbildungsrichtung Gesundheit

Für außerschulische Praktikumsbetriebe der Ausbildungsrichtung Gesundheit ist in der Regel davon auszugehen, dass die einrichtungsbezogene Impflicht gilt. Insofern ist die Aufnahme an einer Fachoberschule in der Ausbildungsrichtung Gesundheit nur unter Vorlage eines entsprechenden Impf- oder Genesenennachweises, bzw. eines ärztlichen Zeugnisses darüber, dass sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS CoV-2 geimpft werden können, möglich. Liegen diese zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht vor, so kann die Aufnahme nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass die geforderten Nachweise bis spätestens 12. September 2022 vorliegen.

b) Regelungen für alle anderen Ausbildungsrichtungen

Unabhängig von der Wahl der Ausbildungsrichtung ist in der gegenwärtigen Pandemie von einer rechtlichen Zulässigkeit einer allein auf das Hausrecht gestützten Impfpflicht auszugehen. Damit ist unter Umständen auch der Zugang zu Einrichtungen der praktischen Ausbildung außerhalb der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Ungeimpfte nicht möglich. Eine Impfung gegen COVID-19 ist daher auch allen Schülerinnen und Schülern außerhalb der Ausbildungsrichtung  Gesundheit dringend anzuraten. Wenn Schülerinnen und Schüler nicht bereit sind, sich impfen zu lassen, eine Impfung nicht aus gesundheitlichen Gründen ausgeschlossen ist und der Zugang zum Praktikumsbetrieb aus o. g. Gründen nicht möglich ist, liegt es in deren Verantwortung, sich selbst alternative Praxiseinsatzstellen zu suchen, welche auch Ungeimpften Zutritt gewähren. Diesen Schülerinnen und Schülern ist eine angemessene Frist von mindestens vier Wochen einzuräumen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, eine Einrichtung der fachpraktischen Ausbildung zu finden, die von der Vorlage eines Impfnachweises absieht. Die Schule wiederum kann die Zustimmung zur (Wieder-)Aufnahme der fachpraktischen Ausbildung verweigern, sofern die neue (von der Schülerin oder dem Schüler vorgeschlagene) Einrichtung aus organisatorischen Gründen (z. B. bei außerordentlich großer Entfernung zum Standort der Schule und somit fehlender Möglichkeit der Praxisbegleitung) nicht mit einem ordnungsgemäßen Schulbetrieb vereinbar ist. In jedem Fall sind versäumte Praktikumszeiten nachzuholen. Ein Praktikum auf Distanz wird in diesen Fällen nicht angeboten. Wird der Schule gegenüber nicht innerhalb der Frist von mindestens vier Wochen eine geeignete, alternative Praktikumsstelle benannt, sind die Rechtsfolgen des § 13 Abs. Abs. 3 S. 3, Abs. 4 FOBOSO zu beachten. § 13 Abs. 4 FOBOSO stellt klar, dass das Schulverhältnis als beendet gilt, falls ein Schüler dauerhaft gehindert ist, die fachpraktische Ausbildung abzuleisten. Aus dieser Vorschrift folgt eine generelle Verknüpfung des Schulverhältnisses mit der fachpraktischen Tätigkeit.

Wenn Jugendliche kriminell werden

Einige Schülerinnen und Schüler des Sozialzweigs haben im späteren Beruf mit Jugendkriminalität zu tun. Aus diesem Grund wird das Thema auch im Fach Sozialwirtschaft und Recht aufgegriffen. Um die Theorie mit der Praxis zu verknüpfen, erklärten sich Frau Büchl und Herr Haberberger von der Polizeiinspektion Geretsried dazu bereit, den Schülerinnen und Schülern Einblicke in ihre Arbeit mit kriminellen Jugendlichen zu gewähren. Nachdem die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Straftat geklärt worden waren, beschrieben die Polizisten typische Straftaten von Jugendlichen. Frau Büchl und Herr Haberberger veranschaulichten dabei die Informationen mit zahlreichen Fällen aus dem Polizeialltag. Im Anschluss an den Vortrag konnten die Schülerinnen und Schüler mithilfe eines Rollenspiels miterleben, wie die Polizei bei einem Ladendiebstahl vorgeht. Ein spannender Einblick in die Praxis der Polizeiarbeit!

Frohe Weihnachten

Linolschnitt: Schülerarbeit aus dem Wahlpflichtfach Kunst

„Weihnachten ist ein Fest der Freude.
Leider wird dabei zu wenig gelacht.“
Jean Paul Sartre (1905–1980)

Wir wünschen Ihnen in dieser Weihnachtszeit
viele Momente, in denen Sie herzhaft lachen können,
neben aller Besinnlichkeit fröhliche Weihnachtstage
und einen heiteren Rutsch ins neue Jahr!

Ihr Schulleitungsteam der
Beruflichen Oberschule Bad Tölz

Spendenaktion der SMV

Dank des erfolgreichen Kuchenverkaufs engagierter Schüler und der SMV konnten am 1. Dezember, dem Welt-AIDS-Tag, Spendengelder in Höhe von 215 € erwirtschaftet werden. Diese Summe wird mit einem zusätzlichen Spendensatz der SMV an die AIDS-Hilfe München gespendet. Wie auch die Jahre zuvor hatten sich einige Schüler dazu bereit erklärt, einen Kuchen für diesen Tag zu backen und in der Pause zu verkaufen.

Ein großer Dank gilt vor allem den Mitschülern, die den Kuchen und die Muffins so tatkräftig gekauft und als Zeichen der Solidarität einen kleinen AIDS-Schleifen-Anstecker getragen haben.

Wir danken auch der Schulleitung, den Lehrern und der Schulverwaltung. Ohne euch wären solche Aktionen nicht möglich! Dieses Jahr stellte die Schulgemeinschaft wieder unter Beweis, dass wir trotz schwieriger Bedingungen gemeinsam Großartiges erreichen können.

Auf ein weiterhin erfolgreiches Schuljahr 2021/22.

Eure SMV

Unsere Schule im TV und in der Mediathek

Die Wahlhelferklasse F 12 aS bei der Verleihung der Dankesurkunden mit StD Theil.

Die Sendung „RESPEKT“ zur U18-Wahl an unserer Schule und im Landkreis ist auch nach der Ausstrahlung in der Mediathek des BR zu finden. Rund 35.000 Menschen haben sich die Sendung bei ihrer Erstausstrahlung auf ARD-Alpha angesehen. Die Klickzahlen online sind hier noch nicht berücksichtigt. Wer Interesse an der unterhaltsamen Sendung hat, kann sie hier anschauen.

Bewegende Stille

Anfang März begrüßten wir an der Beruflichen Oberschule Frau Eva Guberova, eine in Dachau ansässige Journalistin und Schriftstellerin, die sich vorrangig mit der Zeit des Nationalsozialismus auseinandersetzt. Höhepunkt des Besuchs der gebürtigen Slowakin war die Lesung aus ihrem Buch „Geboren im KZ – das Wunder von Kaufering I“ vor knapp 200 Schülern und Lehrkräften. In diesem Buch erzählt Gruberova mit ihrem Mann Helmut Zeller die unglaubliche Geschichte von 7 Frauen, die 1944/45 in einem Außenlager des KZ Dachau gesunde Kinder zur Welt brachten. 

Der Bericht der Süddeutschen Zeitung zu unserer Veranstaltung findet sich hier

Die Fachschaft Geschichte bedankt sich aus ganzem Herzen bei Frau Gruberova für den gelungenen Vormittag.

Berufliche Oberschule Bad Tölz rettet Leben!

Sowohl 2016 als auch 2019 bot die Berufliche Oberschule Bad Tölz die Möglichkeit an, sich im Rahmen einer schulinternen DKMS-Aktion registrieren zu lassen.

Die Teilnahme war beeindruckend. Es ließen sich insgesamt 574 Mitglieder der Schulgemeinschaft typisieren.

Grandios ist das bisherige Ergebnis: Die DKMS informierte uns darüber, dass inzwischen bereits fünf Schülerinnen bzw. Schüler mit ihren Stammzellen Blutkrebspatienten die Chance auf ein neues Leben schenken konnten!

Wir sind stolz auf unsere Schülerinnen und Schüler!

Holger H. Macht, OStR

Großes Interesse an der FOSBOS Bad Tölz

Am 28. Januar 2020 informierten sich zahlreiche Interessenten am Informationsabend über das Angebot unserer Schule. Die Schulhausführungen und Workshops der einzelnen Zweige waren sehr gut besucht. Der Run auf die Kurzvorträge, in denen Eltern und Schülern die wichtigsten Informationen komprimiert geliefert wurden, war enorm. Mit selbst gemachten Speisen und Getränken sorgten der Elternbeirat und die SMV für einen gemütlichen Rahmen und bei den abschließenden Vorträgen war die Aula bis auf den letzten Platz besetzt.

Es ist immer wieder schön, zu sehen, wie groß das Interesse der nachkommenden Schülergeneration an der FOSBOS Bad Tölz ist. Ein besonderer Dank gilt den vielen Kolleginnen und Kollegen, die den Abend gestaltet haben. Aber auch Elternvertretern sowie den zahlreichen engagierten Schülerinnen und Schülern, die wichtige Tipps und Tricks zum Schulalltag an die potentiellen Neulinge weitergeben konnten. Auf ein Neues im nächsten Jahr!

Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule