Beurlaubungen für die Schule und die FpA genehmigt die stellvertretende Schulleitung.
Der Antrag muss persönlich im Sekretariat abgegeben werden.
Beurlaubungen für die Schule und die FpA genehmigt die stellvertretende Schulleitung.
Der Antrag muss persönlich im Sekretariat abgegeben werden.