FpA im Sozialzweig

Das Kennzeichen der Fachoberschule ist der starke Praxisbezug.

Art und Umfang der FpA

  • Betrifft Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 11 der Fachoberschule
  • Dauer ca. 20 Wochen (je Betrieb fünf Phasen á 2 Wochen)
  • Arbeitszeit ca. 38,5 Zeitstunden pro Woche
  • Planmäßige Einführung in die Arbeits- und Berufswelt
  • Wechsel der Ausbildungsstätte zum Schulhalbjahr.
  • Regelmäßige Besuche der Betreuungslehrkraft und des Schulbeauftragten am Ausbildungsplatz

Ziele des Praktikums

  • Vermittlung von betrieblichen Zusammenhängen und Abhängigkeiten
  • Erste Begegnung mit der Arbeitswelt und ihren Problemen
  • Orientierungshilfe für die spätere Berufsfindung
  • Nachhaltige Förderung der Sozialkompetenzen der Schülerinnen und Schüler

Die Rolle der Ausbildungsstätten

  • Praktikumsbetrieb gehört zu den Bereichen Schule, sozial- und heilpädagogische Einrichtung, Kindertagesstätte, Seniorenheim, … (mit mindestens 3 Mitarbeitern)
  • Sicherstellung einer angemessenen Betreuung im oben beschriebenen Umfang
  • Möglichst umfangreiche Einblicke in die verschiedenen Bereiche der Ausbildungsstätte (z.B. Erziehungs-, Pflege- und Betreuungsarbeit, …)

Schülerstatus

Schülerinnen und Schüler

  • sind weiterhin bei den Eltern mitversichert
  • sind durch die Schule gegen Unfall- und Haftpflichtschäden versichert
  • dürfen für das Praktikum kein Entgelt erhalten

Von den Schülerinnen und Schülern zu führende Praktikumsunterlagen

Wochenberichte

  • zur Dokumentation der Praktikumstätigkeit (Art und Dauer)
  • wird von den zuständigen Personen der Ausbildungsstätte und der Schule kontrolliert bzw. bestätigt

Praktikumsberichte

  • Praktikumsbezogene Themen werden von der Betreuungslehrkraft festgelegt
  • Benotung durch die Betreuungslehrkraft
  • dienen der Einführung in die Methoden von wissenschaftlichem Arbeiten

Beurteilung der FpA

  • Die Bewertung der Schülerleistung erfolgt durch eine Betreuungslehrkraft im Benehmen mit dem Praktikumsbetrieb.
  • Sie erscheint in Form einer Beurteilungsstufe im Halbjahres- und im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 11 sowie im Zeugnis der Fachhochschulreife.
  • Vom Vorrücken in die Jahrgangsstufe 12 ist ausgeschlossen, wer die fachpraktische Ausbildung ohne Erfolg durchlaufen hat.

Organisation

  • Für die Auswahl und Zuweisung der Praktikumsstellen ist die Schule zuständig.
  • Mit der Anmeldung zum Schulbesuch können aber Ausbildungsbetriebe angegeben werden, in denen bevorzugt das Praktikum abgeleistet werden soll.

Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule